AGB
WERKSITZ GmbH, W. Milewski,
Telefunkenstraße 9, D-97475 Zeil am Main
(Stand: 10/ 2026)
§ 1. Geltungsbereich, Verbraucher, Unternehmer
§ 1.1. Für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen von Ihnen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich zu. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 2. Zustandekommen des Vertrags, Selbstlieferungsvorbehalt, Vertragstext und -sprache
§ 2.1.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt ausschließlich für den Fall, dass wir mit unserem Zulieferer ein entsprechendes, kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die ausbleibende oder verspätete Belieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Sollte die bestellte Ware aus diesen Gründen nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits geleistete Zahlungen für die nicht lieferbare Ware unverzüglich erstatten.
§ 2.2. Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter (https://www.werksitz.de) einsehen, als PDF abspeichern und ausdrucken. Zudem speichern wir den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Sie können sich diese Daten auch im Rahmen des Bestellvorgangs als „Bestellbestätigung“ ausdrucken.
§ 2.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3. Lieferung, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
§ 3.1. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit die Teillieferung für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erhebliche Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
§ 3.2. Wir liefern EXW an dem vereinbarten Bestimmungsort (Incoterms 2020) soweit nicht abweichend vereinbart.
§ 3.3. Gelieferte Ware haben Sie unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen; sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel als von Ihnen genehmigt, wenn diese nicht unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen (Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage an Ihrem Sitz) nach Ablieferung schriftlich gegenüber uns gerügt werden. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als von Ihnen genehmigt, wenn diese nicht unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, schriftlich gegenüber uns gerügt werden; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
§ 3.4. Sind Sie Kaufmann, bleiben handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unberührt (§ 377 HGB).
§ 4. Eigentumsvorbehalt
§ 4.1. Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks vor („Vorbehaltsware“). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
§ 4.2. Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verlangen; wir sind berechtigt, diese an uns zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 4.3. Ihnen ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen Ihres ordentlichen Geschäftsbetriebs gestattet. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen gegen Ihre Abnehmer aus der Weiterveräußerung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sie bleiben zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, haben Sie auf Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die abgetretenen Forderungen unter Angabe der Anschrift des Abnehmers sowie der Forderungshöhe zu übersenden. Sie werden auf unser Verlangen dem Abnehmer die Abtretung bekannt geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte geben und notwendige Unterlagen aushändigen.
§ 4.4. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere Pfändungen, sind uns von Ihnen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.
§ 4.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.
§ 5. Preise, Versandkosten
§ 5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
§ 6. Zahlung und Rechnung
§ 6.1. Bei einem Kauf auf Rechnung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Sparkasse Schweinfurt – Haßberge. Die Entscheidung, ob wir Ihnen für die erbetene Lieferung einen Kauf auf Rechnung oder Vorkasse anbieten, behalten wir uns vor.
§ 6.2. Anstelle einer Rechnung auf Papier können wir Ihnen eine elektronische Rechnung (als Zugpferd-Dokument) per E-Mail zukommen lassen.
§ 7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Ihnen steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit Ihr Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenforderungen wegen eines Mangels, die auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruhen. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8. Herstellergarantie, Ansprüche bei mangelhafter Ware
§ 8.1. Wird in der Beschreibung der Ware eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte hiervon unberührt.
§ 8.2. Die Ware ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus unserer Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung.
§ 8.3. Lieferungen sind, auch wenn die Ware unwesentliche Mängel aufweist, von Ihnen entgegenzunehmen.
§ 8.4. Sie geben uns Gelegenheit, Mängelrügen – auch durch Dritte – zu überprüfen. Ist die Mängelrüge unbegründet und haben Sie dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, sind Sie verpflichtet, uns den für die Überprüfung entstehenden Aufwand zu ersetzen.
§ 8.5. Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung können Sie den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz in den Schranken von Ziff. 9 verlangen.
§ 8.6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernehmen wir nur bei entsprechender Vereinbarung.
§ 8.7. Werden Sie von einem Verbraucher oder im Wege des Rückgriffs von einem Unternehmer wegen eines Mangels der Ware in Anspruch genommen, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Ein Rückgriff gegen uns ist nur insoweit möglich, als Sie mit Ihren Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche hinausgehende Vereinbarung geschlossen haben.
§ 8.8. Mängelansprüche können nicht abgetreten werden.
§ 8.9. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels der Ware beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen gestützt werden. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen sowie Ansprüche aus einer etwaigen Garantie bleiben ebenfalls unberührt.
§ 9. Haftung
§ 9.1. Unsere Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten.
§ 9.2. Wir haften jedoch unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9.3. Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, beträgt ein Jahr. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper und Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Bereiche bezüglich Lieferung und Zahlung für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten einschließlich Wechselklagen gilt Zeil am Main in jedem Falle als vereinbart.
Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
WERKSITZ GmbH, W. Milewski, 97475 Zeil am Main, Amtgericht Bamberg HRB 579
